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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

 

Die Zebralog GmbH hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates stehen.

Wir streben an, die Internetseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der BarrierefreienInformationstechnikVerordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ ( WCAG 2.1 AA.).

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite dialogzentrale.com und die Unterseiten.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Mit den zuvor genannten Anforderungen ist diese Internetseite nur teilweise vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten und/ oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

 

2. Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Bereiche oder Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Geodaten und Luftbilder können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
  • Vor allem PDFDokumente sind überwiegend noch nicht oder nicht komplett zugänglich. Zwar werden auch diese Dateien nach den derzeit technischen Möglichkeiten barrierefrei erstellt, sie beinhalten aber häufig nicht (nur) reinen Text, sondern auch Grafiken (Pläne, Grafiken, technische Zeichnungen, Fotos, etc.). Dadurch sind diese Dokumente dann nur bedingt barrierefrei und entsprechende ("nicht barrierefrei") gekennzeichnet.
  • Die verwendeten CAPTCHAs sind teilweise noch nicht barrierefrei.
  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllen.
  • Die Navigation könnte teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar sein und somit das Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastatur) nicht vollständig erfüllen.
  • Es könnte vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label geben (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der Dialogzentrale (DZ9) können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Ein Video gemäß den Vorgaben der BITV 2.0 zu den Inhalten und zur Navigation in deutscher Gebärdensprache (DGS) ist in Planung, aber bisher noch nicht umgesetzt worden.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit beruhen auf einer Selbstbewertung.

Diese Erklärung wurde am 21.09.2023 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 21.09.2023 überprüft.

 

4. Rückmeldungen und Kontakt

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wenden Sie sich dazu bitte an:

Zebralog GmbH

 

Büro Berlin

Oranienburger Straße 87/89, HH

10178 Berlin

 

Büro Bonn

Adenauerallee 15

53111 Bonn

 

Tel.: +49 (0)30 - 221 8265 - 1

Fax: +49 (0)30 - 221 8265 – 99

 

E-Mail: info@zebralog.de

 

5. Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Berliner Landesbeauftragte für Digitale Barrierefreiheit

 

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

IKT-Steuerung

Berliner Landesbeauftragte für Digitale Barrierefreiheit

Klosterstraße 47

10179 Berlin

 

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