Barrierefreiheit
Die Zebralog GmbH hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates stehen.
Wir streben an, die Internetseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ ( WCAG 2.1 AA.).
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite dialogzentrale.com und die Unterseiten.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Mit den zuvor genannten Anforderungen ist diese Internetseite nur teilweise vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten und/ oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Bereiche oder Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Geodaten und Luftbilder können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
- Vor allem PDF‐Dokumente sind überwiegend noch nicht oder nicht komplett zugänglich. Zwar werden auch diese Dateien nach den derzeit technischen Möglichkeiten barrierefrei erstellt, sie beinhalten aber häufig nicht (nur) reinen Text, sondern auch Grafiken (Pläne, Grafiken, technische Zeichnungen, Fotos, etc.). Dadurch sind diese Dokumente dann nur bedingt barrierefrei und entsprechende ("nicht barrierefrei") gekennzeichnet.
- Die verwendeten CAPTCHAs sind teilweise noch nicht barrierefrei.
- Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllen.
- Die Navigation könnte teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar sein und somit das Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastatur) nicht vollständig erfüllen.
- Es könnte vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label geben (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der Dialogzentrale (DZ9) können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Ein Video gemäß den Vorgaben der BITV 2.0 zu den Inhalten und zur Navigation in deutscher Gebärdensprache (DGS) ist in Planung, aber bisher noch nicht umgesetzt worden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit beruhen auf einer Selbstbewertung.
Diese Erklärung wurde am 21.09.2023 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 21.09.2023 überprüft.
4. Rückmeldungen und Kontakt
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wenden Sie sich dazu bitte an:
Zebralog GmbH
Büro Berlin
Oranienburger Straße 87/89, HH
10178 Berlin
Büro Bonn
Adenauerallee 15
53111 Bonn
Tel.: +49 (0)30 - 221 8265 - 1
Fax: +49 (0)30 - 221 8265 – 99
E-Mail: info@zebralog.de
5. Durchsetzungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Berliner Landesbeauftragte für Digitale Barrierefreiheit
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