Anzahl zugelassener PKW reduzieren

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Anzahl zugelassener PKW reduzieren

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Der aktuelle Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums zum künftigen Ausbau des Energiesystems beruht auf einem interessanten Paradigmenwechsel: die erneuerbaren Energien sind rasch gewachsen, der Netzausbau kam nicht hinterher. Der Staat leitet daraus für sich nicht die Pflicht zum verstärkten Netzausbau ab, um den Anforderungen nachzukommen, sondern belegt die dynamisch wachsenden und damit problematischen Elemente mit Kosten oder direkten Verboten.

Dieses Paradigma lässt sich auch auf die Zulassungsregeln für PKW anwenden: adressabhängig könnte je nach lokaler Parksituation die Zulassung eines PKW vom Vorhandensein eines Stellplatzes auf privatem Grund abhänig gemacht werden und wenn dieser nicht vorhanden ist, die Zulassung ganz abgelehnt oder mit einer hohen Gebühr (man darf hier durchaus vierstellig denken) belegt werden.

Das Projekt sollte freilich nur vorbehaltlich einer gerichtlichen Überprüfung des Gesetzes des Wirtschaftsministeriums angegangen werden. Sollte dies Bestand haben, dürfte auch der Vorschlag oben gute Aussichten auf gerichtlichen Bestand haben.

Comments

Submitted by Guest on Sun, 02/15/2026 - 09:31

Parken auf öffentlichen Straßen war in Deutschland bis 1966 verboten. Dann kam das sogenannte "Bremer Laternenparker-Urteil". Das Bundesverwaltungsgericht hat damit die Bevorzugung des Autos de facto zum Staatsziel gemacht.

Auch das ist ein Ansatz. Die Förderung des Automobils als Staatsziel, die in der Urteilsbegründung postuliert wurde, dürfte heute kaum mehr jemand unterschreiben. Entsprechend gibt es durchaus eine Chance, dass die heutigen Richter das Urteil ihrer Vorgänger revidieren. Als grundlegender als die Förderung des Automobils könnte heute zum Beispiel gesehen werden, dass dem Staat die Rolle des Verteidigers des Allgemeinwohls gegen eine Maximierung der Summe der Partikularinteressen zukommt. Das auch deswegen, weil heute sehr viel besser als 1966 verstanden ist, welch unterschiedliche Ergebnisse ein Streben nach bestmöglichem Allgemeinwohl gegenüber der Maximierung der Partikularinteressen erzeugen kann.

Der Hoffnung, dass Richter heutzutage anders urteilen als früher, würde ich nicht zu viel Vertrauen schenken: Richter fahren -bedingt durch das hohe Einkommen- überdurchschnittlich viel Auto. Daher ist auch heute schon nachweisbar, dass manche Sachverhalte aus Autoperspektive anders entschieden werden als aus Radfahrerperspektive.

Submitted by Guest on Sun, 02/15/2026 - 14:37

Beschneiden Sie sich damit nicht selbst? Das Leben kann sich ändern, was tun Sie, wenn Sie dann auch mal auf ein Auto angewiesen sind?

Submitted by Guest on Sun, 02/15/2026 - 16:56

Es gibt in vielen Wohngegenden genügend Garagen für Autos, jedoch werden diese als Abstellräume benutzt. Das ist nicht zulässig und viele der Autos parkieren auf öffentlichen Straßen. Da sollte man nachgedacht werden...

Ja, frag mal unsere zynische Stadtverwsltung, allen voran das Ordnungssmt: Das wäre doch ein viel zu großer Eingriff in die Privatsphäre der Bürger, geht leider gar nicht...

Submitted by Guest on Mon, 02/16/2026 - 08:47

Zumindest Geld muss es kosten, das Parken auf der Straße. Und zwar überall im gesamten Stadtgebiet!!

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