Klimagerechtes Bauen

Karlsruhe 2040

Klimagerechtes Bauen

Umwelt

1) Pflicht für Gebäude (insbesondere für Neubauten) im Stadtzentrum zur Dach- und/oder Fassadenbegrünung.
2) Für Privateigentum/Grundstücke außerhalb des Zentrums: Verbot von versiegelnden Belägen (z. B. Garagenzufahrten), Pflicht zur Dachbegrünung mindestens der Nebengebäude (z. B. Garagen, Gartenhäuser).
3) Es werden immer mehr (Vor-) Gärten versiegelt -> Kontrollen und Rückbau/Ensiegelung).
4) Pflicht für alle stark verglasten Gebäude, Maßnahmen zum Vogelschutz zu ergreifen.

Cookies UI