Feste Bereiche für Leih-E-Roller einrichten
Im Gegensatz zu Leihfahrrädern werden Leih-E-Roller oft mitten auf Rad- bzw. Gehwegen, oft gefährlich quer zum Weg abgestellt. Daher sollten in der Nähe von Haltestellen und in den Stadtteilen immer wieder im Abstand von einigen hundert Metern Bereiche am Rand markiert werden, so dass nur in diesen Bereichen die E-Roller zurückgegeben werden können. Die Nutzung der Leih-E-Roller ersetzt üblicherweise Fußwege oder ÖPNV-Wege, aber nahezu nie Autofahrten. Damit ist sie normalerweise weder ökologisch noch gesundheitlich förderlich. Die Notwendigkeit, auch bei deren Nutzung noch einen gewissen Fußweg zurücklegen zu müssen, macht unnötige Fahrten weniger attraktiv.
Comments
Hier und da jeweils einen…
Hier und da jeweils einen Parkplatz dafür entfernen und der Vorschlag könnte zeitnah umgesetzt werden.
Daumen
Daumen
Oder wenigstens die eigene…
Oder wenigstens die eigene Regel kontrollieren, dass nach dem Abstellen von Dingen ein Gehsteig mindestens 1,60 m Restbreite haben muss.
Das muss ja kein Gehwegrestbreitendauerdienst sein, aber ich wette, wegen Verletzung dieser Regel wurde noch überhaupt gar nicht niemals je ein Knöllchen verhängt.
Gibt es diese Regelung in…
Gibt es diese Regelung in Karlsruhe in dieser Form überhaupt?
Ich kenne das in Karlsruhe so, dass das Gehwegparken nur dann erlaubt werden kann, wo 1,60 m Restgehwegbreite übrig bleiben.
Wo das Gehwegparken nicht explizit erlaubt ist, darf man selbst dann nicht auf dem Gehweg parken, wenn 1,60 m übrig bleiben würden.
Ich finde diese Forderung…
Ich finde diese Forderung sehr gut, denn ich fühle mich oft auf Gehwegen (mit meinem Kinderwagen) von den achtlos abgestellten Rollern gestört. Noch schlechter muss dies für Menschen im Rollstuhl oder mit Sehbehinderung sein.
oder die eScooter gleich…
oder die eScooter gleich ganz verbieten! Mehr Bewegung für junge Menschen, weniger Unfälle, kein Schrott der in der Stadt rumfährt
Ein Verbot von E-Scootern…
Ein Verbot von E-Scootern steht der Stadt nicht zu, die Stadt könnte höchstens die Sondernutzungserlaubnis für die Verleihfirmen auslaufen lassen.
So hat es Gelsenkirchen vor 2 Jahren gemacht.
Add new comment