Stadttauben-Management / Auffangstationen / Zuchtverbot / Katzenschutzverordnung / Finanzielle Unterstützung von Tierschutzvereinen

Karlsruhe 2040

Stadttauben-Management / Auffangstationen / Zuchtverbot / Katzenschutzverordnung / Finanzielle Unterstützung von Tierschutzvereinen

Bildung und Soziales
Umwelt
Stadt und Wohnen

--》Ausbau Stadttauben-Management
1. Abkehr von pauschalen Fütterungsverboten, diese sind tierschutz-/tierrechtswidrig und werden von tierliebenden Menschen nicht akzeptiert.
2. Betreute Futterstellen mit Eiertausch, wo der Bau von Taubenschlägen räumlich/finanziell nicht ausreichend möglich ist (betreut von leicht zu gewinnenden Tierliebhaber*innen)
3. Aufklärung & Anti-Hetz-Kampagnen zur Herkunft und menschengemachten Situation der Tiere

--》Staatlich unterstützte Auffang-/Pflegestellen für verwilderte Haustiere/Wildtiere.
-Zugang zu bereitgestellten Räumlichkeiten zur Aufnahme von verletzten, kranken und hilfsbedürftigen Tieren

--》Allgemeines Zuchtverbot für Haustiere
-Zur nachhaltigen Reduzierung von Tierleid ist ein allgemeines Zuchtverbot für Haustiere notwendig

--》Katzenschutzverordnung
1.Konsequente Durchsetzung bestehender Regelungen
2.Finanzielle Unterstützung für Tierschutzvereine (Kastration, Versorgung, Aufklärung)

--》Finanzielle Unterstützung für Tierheime/Tierschutzvereine aus Steuermitteln
Diese übernehmen hoheitliche Aufgaben, die eigentlich in der Verantwortung von Kommunen und Ländern liegen (Fundtiere, Gefahrenabwehr, Seuchenprävention, Tierschutz).
1. Hundesteuer (Zweckbindung)
Direkter Zusammenhang mit Tierhaltung: Wer Tiere hält, trägt solidarisch zur Versorgung bei
2. Allgemeine kommunale Steuermittel (Grundsteuer, Gemeindehaushalt)
Tierschutz ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, Tierheime entlasten Ordnungsämter, Polizei und Veterinärämter

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