Kostenersparnis im Sozialbereich ohne Menschen zu schaden
Bitte Gutachten des Gesundheitsamtes etwas genauer ins Visier nehmen. Es geht um falsche Diagnosen, die für Krankenkassen, Bund, Land und Kommunen Kosten verursachen. In Zukunft sollten gemeinsame Einrichtungen bei Überschneidungen der Aufgabenbereiche darauf achten, dass Profiteure von fehlenden Kontrollen nicht weitermachen können.
Es konnte nachweisbar vorkommen einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis auszustellen, obwohl eine Krankheit von Behandlern nur erfunden war und nicht erklärt wurde.
Erste Gutachten werden nach Aktenlage geschrieben und den Bescheiden nicht beigefügt. Wenn es um gesundheitliche Schäden geht, die durch Unfall oder Schaden durch Dritte entstanden sind, werden in Bescheiden nur die als Schädigung anerkannten Krankheiten aufgeführt. Einem solchen Bescheid kann nicht entnommen werden, ob nicht vorhandene Krankheiten als Vorschaden zählten.
Wenn Mediziner Krankheiten weiterleiten und sie gegenüber dem Patienten nicht bekannt geben, kann man das an Abrechnungen mit der Krankenkasse erkennen. Bei Fallpauschalen auch? Probleme können aufkommen, wenn z.B. Versicherungen meinen man hätte bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht, obwohl man von angeblich vorhandenen Krankheiten nichts wusste.
Finanziell betrifft es auch die Stadt bei der Kostenübernahme von Heimaufenthalten, weil eine zu geringe Höhe des Eigenanteils entstehen kann.
Gutachten aus dem Gesundheitsamt sollten den Bescheiden der Versorgungsbehörde beigefügt werden müssen.