Skip to main content

Beteiligung zur Ortsumfahrung Jestetten

Landschaft Jestetten mit Feldern und Straße

B 27 Ortsumfahrung Jestetten

Projektbeschreibung

Das Regierungspräsidium Freiburg plant die Ortsumfahrung Jestetten. Das Projekt des Bundesverkehrswegeplans befindet sich in einem sehr frühen Planungsstadium, der sogenannten Vorplanung. Eine Trasse steht aktuell nicht fest. Nach der ersten öffentlichen Dialogveranstaltung am 13. März 2024 in Jestetten freute sich das Projektteam über weitere Hinweise im Rahmen der Onlinebeteiligung vom 8. bis 21. April. 

Die Straßenplanung im Überblick

Ausgangslage

Die B 27 beginnt an der Staatsgrenze Deutschland-Schweiz mit dem Anschluss an die Kantonalstraße 4 und führt im Planbereich über deutsches Gebiet bis zur Staatsgrenze südwestlich von Neuhausen (CH). Die Straße stellt für die Schweiz eine wichtige Transitverbindung dar. Daraus resultiert eine hohe Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt. Die angeschlossene L 163 verbindet die B 27 mit dem südbadischen Straßennetz. Die B 27 ist im Streckenabschnitt mit Ausnahme von Jestetten frei von Ortsdurchfahrten. Die Ortsdurchfahrt Jestetten ist gekennzeichnet durch die hohe Verkehrsbelastung, fehlende Linksabbiegspuren und schlechte Sichtverhältnisse. Verkehrsverlagernde/-entlastende Veränderungen im Straßennetz sind weder auf Schweizer noch auf deutscher Seite absehbar.

Geplante Maßnahmen

Bau einer Ortsumfahrung

Ziele der Maßnahme

 

  • Verkehrliche Entlastung der Ortsdurchfahrt
  • Sicherstellung des Verkehrsflusses auf der B 27
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit

Häufig gestellte Fragen

Wieso plant das RP Freiburg die B 27 OU Jestetten?

Mithilfe des Bundesverkehrswegeplans stellt der Gesetzgeber den zukünftigen Bedarf im Bereich der Verkehrsinfrastruktur fest. Die Ortsumfahrung Jestetten wurde im Bundesverkehrswegeplan in den Vordringlichen Bedarf eingestuft. Der Gesetzgeber hat damit den Bedarf für das Projekt festgestellt. Im Rahmen der Auftragsverwaltung der Länder plant, baut und unterhält das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, die Bundesfernstraßen im Regierungsbezirk Freiburg. Dies beinhaltet auch die Planung der Ortsumfahrung Jestetten.

Für welches Gebiet hat das Projekt eine besondere Bedeutung?

Bundesfernstraßen sind öffentliche Straßen mit überregionaler Verkehrsbedeutung, die dem weiträumigen Verkehr dienen oder zu diesem bestimmt sind. Die angestrebte Ortsumfahrung von Jestetten hat eine besondere Bedeutung für die Nord-Süd-Verbindung zwischen Zürich und Schaffhausen und weiter zur A 81 nach Stuttgart.

Wie wird die Umwelt in den Planungen berücksichtigt?

Jedes Planungsprojekt beinhaltet auch die Umweltplanung, welche durch entsprechendes Fachpersonal durchgeführt wird. Zu Beginn der Planung dieses Projekts wurden über eine Vegetationsperiode hinweg die örtliche Flora und Fauna erhoben (Kartierungen). Auf diesen Erkenntnissen aufbauend werden die Varianten der Umfahrung in der sogenannten Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) hinsichtlich ihrer umweltfachlichen Eignung beurteilt. Dabei werden unterschiedliche Schutzgüter wie die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima und Luft, Landschaft, Boden und Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselbeziehungen zueinander berücksichtigt. Die Ergebnisse finden Einfluss in den fachübergreifenden Variantenvergleich zur Festlegung einer weiterzuverfolgenden Variante (Vorzugsvariante). In der auf die Vorplanung folgende Entwurfsplanung wird für die weiterzuverfolgende Variante der Eingriff in die Umwelt nochmals genauer betrachtet, um mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) konkrete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen einzuplanen.

Wird das Wirtschaftswegenetz in den Planungen berücksichtigt?

Im Rahmen der Planungen zur Umfahrung von Jestetten wird auch das nachgeordnete Wirtschaftswegenetz für Fußgänger, Radfahrende und die Landwirtschaft neu geordnet. Mit der Vorplanung erfolgen hierzu erste grundsätzliche Überlegungen zu möglichen Anpassungen sowie den erforderlichen Unter- und Überführungen in Verbindung mit der B 27. Eine detaillierte Konzeption erfolgt darauf aufbauend mit der Entwurfsplanung.

Wann wird der Lärmschutz in einer Straßenplanung berücksichtigt?

Straßenverkehrslärm gehört zu den bedeutsamsten Wirkungen von Straßen auf den Menschen und wird in der Straßenplanung entsprechend berücksichtigt. Im Zuge der Vorplanung wird daher eine sogenannte schalltechnische Voruntersuchung erstellt. Dabei wird ermittelt, wie sich der Schall von der Straße ausgehend auf die Umgebung sowie deren Schutzgüter (z. B. Wohnbebauung) ausbreitet. Die Erkenntnisse werden in der Variantenabwägung entsprechend berücksichtigt.

Kontakt

logo klein

Oliver Gassenmeier

Projektleitung

Telefon: 07761 5506-6759

E-Mail: B27-Jestetten@rpf.bwl.de

 

 

Cookies UI